Was ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbieteren abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers, da er dann nicht im Verdacht steht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt, wie es die Prozessordnungen deutscher Gerichte verlangen.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Anschließend steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Wer öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt, erhält damit Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen (IfS)
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